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   LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96   

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LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96 (https://dejure.org/1997,3995)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96 (https://dejure.org/1997,3995)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19. November 1997 - 4 TaBV 15/96 (https://dejure.org/1997,3995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Freistellungswahlohne vorherige Beratung mit Arbeitgeber; Bestimmung eines Nachfolgers im Wege einer Neuwahl durch Betriebsrat bei Verzicht auf Freistellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 25 § 38 Abs. 2 Satz 1
    Betriebsrat: Nachwahl freigestellter Mitglieder - Wahlgrundsätze - Beratung mit dem Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 422
  • BB 1998, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96
    Dieser durch Änderungsgesetz 1989 eingeführte Listenschutz ist im BetrVG nur sporadisch und bruchstückhaft verankert, dass er nicht als allgemeines Prinzip des BetrVG angesehen werden kann (BAG vom 11.06.1997 - 7 ABR 5/96 - BAG vom 28.10.1992 - 7 ABR 2/92 -).

    Ob der Nachwahlbeschluss mit den von der Arbeitgeberin geltend gemachten Gründen anfechtbar wäre (vgl. zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 19 BetrVG auf die Freistellungswahl: BAG vom 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - vom 28.10.1992 - aaO.; vom 11.06.1997 - aaO.), kann dahinstehen, da eine entsprechende (fristgemäße) Anfechtung nicht vorliegt.

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96
    Dieser durch Änderungsgesetz 1989 eingeführte Listenschutz ist im BetrVG nur sporadisch und bruchstückhaft verankert, dass er nicht als allgemeines Prinzip des BetrVG angesehen werden kann (BAG vom 11.06.1997 - 7 ABR 5/96 - BAG vom 28.10.1992 - 7 ABR 2/92 -).

    Ob der Nachwahlbeschluss mit den von der Arbeitgeberin geltend gemachten Gründen anfechtbar wäre (vgl. zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 19 BetrVG auf die Freistellungswahl: BAG vom 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - vom 28.10.1992 - aaO.; vom 11.06.1997 - aaO.), kann dahinstehen, da eine entsprechende (fristgemäße) Anfechtung nicht vorliegt.

  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 40/96

    Staffelübersteigende Feststellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96
    Nicht schon jede kurzfristige Verhinderung eines ständig freigestellten Betriebsratsmitglieds berechtigt den Betriebsrat, für die Zeit der Verhinderung ein anderes Betriebsratsmitglied freizustellen (BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72 - BAG vom 12.02.1997 - 7 ABR 40/96 -).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96
    Ob der Nachwahlbeschluss mit den von der Arbeitgeberin geltend gemachten Gründen anfechtbar wäre (vgl. zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 19 BetrVG auf die Freistellungswahl: BAG vom 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - vom 28.10.1992 - aaO.; vom 11.06.1997 - aaO.), kann dahinstehen, da eine entsprechende (fristgemäße) Anfechtung nicht vorliegt.
  • BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 26/72

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96
    Nicht schon jede kurzfristige Verhinderung eines ständig freigestellten Betriebsratsmitglieds berechtigt den Betriebsrat, für die Zeit der Verhinderung ein anderes Betriebsratsmitglied freizustellen (BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72 - BAG vom 12.02.1997 - 7 ABR 40/96 -).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.1972 - 7 Sa 541/72
    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96
    Der von der Arbeitgeberin angezogene Vergleich mit §§ 66 Abs. 1 BetrVG 52, 99 BetrVG (so auch Busch, DB 1996, 336. ff. unter Anführung Arbeitsgericht Hagen vom 20.12.1972, DB 1973, 191) greift nicht.
  • LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied -

    Die ganz überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich ebenso wie das Arbeitsgericht die hier entscheidende Beschwerdekammer anschließt, wendet § 25 Abs. 2 BetrVG jedenfalls dann nicht analog an, wenn ein ausdrücklicher Betriebsratsbeschluß über die Bestimmung von Ersatzmitgliedern für die Freistellung fehlt (vgl. LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 422; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4(7) TaBV 24/96; LAG Berlin Beschluß vom 09.06.1995 Az: 16 TaBV 8/94 LAGE Nr. 7 zu § 38 BetrVG 1972; GK-Wiese, BetrVG , 5. Aufl., Rdnr 69 zu § 38 BetrVG ; Münchener Handbuch Arbeitsrecht-Joost, § 300 , Rdnr 83; Dänzer-Vanotti AuR 1989, 204 ff).

    Literatur und Rechtsprechung sind mehrheitlich der Auffassung, daß -- auch dann, wenn die ursprüngliche Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder im Wege der Verhältniswahl erfolgt ist -- nicht erforderlich ist, alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder erneut zu wählen, wenn es lediglich um den Ersatz eines später ausgeschiedenen freigestellten Betriebsratsmitgliedes geht (vgl. Beschluß vom 28.10.1992 Az: 7 ABR 2/92 AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972; LAG Frankfurt/Main Beschluß vom 04.03.1993 Az: 12 TaBV 142/92 AiB 1993, 655 ; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 427; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4(7) TaBV 24/96; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 5. Aufl., Rdnr 30 zu § 38 BetrVG ; Däubler/Blanke/Wedde, aaO, Rdnr 59 zu § 38 BetrVG ).

    dd) Das Bundesarbeitsgericht hat bereits dazu Stellung bezogen, daß es im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens, das nicht von dem Arbeitgeber eingeleitet worden ist, unerheblich ist, ob eine unzureichende Beratung mit dem Arbeitgeber zur Anfechtbarkeit der Freistellungswahl führen könnte (vgl. BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972; ebenso LAG Nürnberg Beschluß vom 19. November 1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 427).

  • BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03

    Übergabe einer schriftlichen Kündigungserklärung an den Erklärungsempfänger als

    Wird die schriftliche Kündigungserklärung dem Erklärungsempfänger übergeben, so liegt nach ganz herrschender Meinung eine Erklärung unter Anwesenden vor (vgl. beispielsweise KR-Friedrich 6. Aufl. § 4 KSchG Rn. 101; Becker/Schaffner BB 1998, 422, 422).
  • LAG München, 15.12.2004 - 10 Sa 246/04

    Zugang einer Kündigungserklärung mit Postzustellungsurkunde - Zugangsvereitelung

    aa) Zwar kann ein arglistiges wider Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßendes Verhalten dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer wissentlich den rechtzeitigen Zugang einer Kündigungserklärung vereitelt (vgl. Becker-Schaffner BB 1998, 422, 426 m. w. N.).
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